Bremsleuchte für Bus


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Was sagt der deutsche Gesetzgeber zum Thema „Bremsleuchten“?

Alle gesetzlichen Vorgaben zum Thema Bremsleuchten kann im Paragraph 43 der Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. So steht hier z. B. geschrieben, dass Bremsleuchte immer rückseitig angebracht werden müssen. In der Regel sind sie nahe den Schlussleuchten positioniert. Es ist Vorschrift, dass die Bremsleuchten deutlich heller leuchten müssen als der Rest der Leuchten.

Wissenswert: Bei Pkws muss seit 1998 eine dritte Bremsleuchte hinten im Zentrum des Wagens montiert sein.

Wie funktionieren Bremsleuchte?

Bremsleuchte in PKWs und Nutzfahrzeuge sind erst seit 1998 Pflicht, denn die Leuchten sollen den nachfolgenden Verkehr darüber informieren, dass es zu einer Verzögerung kommt. Somit tragen Bremsleuchte maßgeblich zur Verkehrssicherheit von Bussen, PKW von anderen Nutzfahrzeugen bei. Moderne Busse haben einen sogenannten Näherungsschalter integriert, der auf die Bewegung des Bremspedals reagiert. Anschließend erfolgt eine Signalübermittlung an das Steuergerät. Das Steuergerät sorgt wiederum für eine Aktivierung der Bremsleuchte.